Malaysia – Unternehmen – Steuergutschriften und Anreize (2023)

Malaysia verfügt über eine Vielzahl von Anreizen, die die wichtigsten Industriesektoren abdecken. Steuerliche Anreize können durch Einkommensfreibeträge oder durch Freibeträge gewährt werden. Wenn Anreize in Form von Zulagen gewährt werden, können nicht genutzte Zulagen auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden, um sie gegen zukünftige gesetzliche Einkünfte zu verwenden, mit Ausnahme bestimmter Anreize, wie z. B. Reinvestitionszulagen und Investitionszulagen für genehmigte Dienstleistungsprojekte, für die eine Beschränkung auf sieben Jahre gilt.

In Übereinstimmung mit den Kriterien des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) im Rahmen der Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Action 5 (Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz) hat Malaysia die Gesetzgebung in Bezug auf die Steueranreize geändert, um:

  • Abschottungsmerkmale entfernen
  • IP-Einnahmen von den Anreizen ausschließen und
  • legen die wesentlichen Tätigkeitsanforderungen fest.

Im Folgenden sind die wichtigsten Arten von Anreizen aufgeführt, die in Malaysia verfügbar sind.

Pionierstatus (PS) und Investitionsfreibetrag (ITA)

Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe, in der Landwirtschaft, im Hotel- und Tourismussektor oder in anderen Industrie- oder Handelssektoren, die an einer beworbenen Aktivität teilnehmen oder ein beworbenes Produkt herstellen, können entweder für PS oder ITA berechtigt sein.

PS wird durch Befreiung von der Körperschaftssteuer auf 70 % des gesetzlichen Einkommens für fünf Jahre gewährt und die restlichen 30 % werden mit dem geltenden Körperschaftssteuersatz besteuert. ITA wird auf 60 % qualifizierter Investitionsausgaben gewährt, die über einen Zeitraum von fünf Jahren anfallen, und wird mit 70 % des gesetzlichen Einkommens verrechnet, während der Restbetrag von 30 % mit dem geltenden Körperschaftssteuersatz besteuert wird.

Ein Unternehmen, das vor Ablauf seines PS- oder ITA-Status eine Reinvestition vornehmen möchte, kann sich für eine Reinvestitionszulage entscheiden, sofern es seinen PS- oder ITA-Status aufgibt.

Die PS- und ITA-Anreize werden für die folgenden Projekttypen erhöht:

Qualifizierte BranchePionierstatusSteuerfreibetrag für Investitionen
AnreizTRP (1)AnreizTRP (1)
Projekte von nationaler und strategischer Bedeutung, die hohe Kapitalinvestitionen und Spitzentechnologie erfordern.100 % SI (2)5 + 5100 % QCE (3) gegen 100 % SI5
Hochtechnologieunternehmen, die in Bereichen neuer und aufstrebender Technologien tätig sind.100 % SI560 % QCE gegenüber 100 % SI5
Unternehmen, die Spezialmaschinen und -geräte herstellen.100 % SI10100 % QCE gegen 100 % SI5
Unternehmen, die technische und berufliche Ausbildung anbieten, und private Hochschulen, die die Qualifizierung anbietenberuflich /naturwissenschaftliche Kurse.--100 % QCE gegenüber 70 % SI10
Neue Unternehmen investieren und bestehende Unternehmen reinvestieren in die Nutzung von Ölpalmen-Biomasse zur Herstellung von Mehrwertprodukten.100 % SI10100 % QCE gegen 100 % SI5
Kleine Unternehmen (definiert), die bestimmte Bedingungen erfüllen.100 % SI560 % QCE gegenüber 100 % SI5

Anmerkungen

  1. Steuererleichterungszeitraum (in Jahren).
  2. Gesetzliches Einkommen.
  3. Qualifizierte Investitionsausgaben.

Besondere Anreizsysteme

Wiederanlagezuschuss

Ein ansässiges Unternehmen, das seit mindestens 36 Monaten tätig ist und Kapitalausgaben zur Erweiterung, Modernisierung, Automatisierung oder Diversifizierung seines bestehenden Produktionsgeschäfts oder genehmigten landwirtschaftlichen Projekts tätigt, hat Anspruch auf eine Reinvestitionszulage wie folgt:

(Video) E78: Think Beyond Borders | Consciousness Anywhere Podcast: Shannon O' Hara & Michael Rosmer

  • Der Zuschuss wird für 15 Jahre ab dem ersten Jahr der Antragstellung gewährt.
  • Der Zuschuss wird auf 60 % der anfallenden QCE berechnet und kann mit 70 % des gesetzlichen Einkommens verrechnet werden.
  • Die 70 %-Beschränkung gilt nicht für Projekte, die das vom Finanzminister vorgeschriebene Produktivitätsniveau erreicht haben.
  • Der Zuschuss wird entzogen, wenn der Vermögenswert, für den der Zuschuss gewährt wird, innerhalb von fünf Jahren veräußert wird.

Für die Veranlagungsjahre 2020 bis 2024 wird ein besonderer Reinvestitionszuschuss in Höhe von 60 % des QCE für Unternehmen gewährt, die ihren bestehenden 15-jährigen Reinvestitionszuschusszeitraum ausgeschöpft haben, und für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2018 wird ein besonderer Reinvestitionszuschuss gewährt.

Anreize für einen Umzug nach Malaysia

Die folgenden Anreize werden gegeben, um Investitionen und Produktionsverlagerungen zu fördernoder DienstleistungenOperationen in Malaysia:

  • 0 % Steuersatz für 10 oder 15 Jahre für neue Unternehmen, die mindestens 300 Mio. MYR bzw. 500 Mio. MYR im verarbeitenden Gewerbe in Malaysia investieren.
  • ITA von 100 % für fünf Jahre für bestehende Unternehmen in Malaysia, um ihre Produktionsstätte im Ausland für ein neues Geschäftssegment nach Malaysia zu verlagern, mit einer Mindestinvestition von MYR 300 Millionen.
  • 0 % bis 10 % Steuersatz für bis zu zehn Jahre für neue Unternehmen, die ihre Dienstleistungseinrichtung verlagern oder neue Dienstleistungen in Malaysia aufbauen.
  • 10 % Steuersatz für bis zu zehn Jahre für bestehende Unternehmen in Malaysia, die Dienstleistungsaktivitäten für ein neues Geschäftssegment in Malaysia durchführen.

Bewerbungen müssen bis zum 31. Dezember 2022 eingegangen sein. Die Regierung hat eine Verlängerung dieses Anreizes vorgeschlagen, Einzelheiten wurden jedoch noch nicht bekannt gegeben.

Genehmigte Serviceprojekte

Ein ansässiges Unternehmen, das ein vom Finanzminister genehmigtes Projekt in den Teilsektoren Transport, Kommunikation, Versorgung und Dienstleistungen durchführt, kann die folgenden Anreize genießen:

  • Investitionszuschuss in Höhe von 60 % des QCE, der innerhalb von fünf Jahren anfällt und mit 70 % des gesetzlichen Einkommens verrechnet wird, oder Befreiung von der Einkommenssteuer in Höhe von 70 % des gesetzlichen Einkommens für einen Zeitraum von fünf Jahren.
  • Gebäude, die ausschließlich für die Zwecke solcher Projekte genutzt werden, haben Anspruch auf eine Industriebauzulage.

Exportanreize

Ein ansässiges Unternehmen, das in der verarbeitenden Industrie oder in der Landwirtschaft tätig ist und Fertigprodukte, landwirtschaftliche Produkte oder Dienstleistungen exportiert, hat Anspruch auf Zulagen zwischen 10 % und 100 % des Wertes der erhöhten Exporte (vorbehaltlich der Erfüllung vorgeschriebener Bedingungen), die bis zu 70 % des gesetzlichen Einkommens abzugsfähig sind.

Regionale Operationen

Internationales Handelsunternehmen

Internationale Handelsunternehmen sind für einen Zeitraum von fünf Jahren auf Einkünfte in Höhe von 20 % des erhöhten Exportwerts befreit, die mit maximal 70 % der gesetzlichen Einkünfte verrechnet werden können. Um sich für den Anreiz zu qualifizieren, muss das Unternehmen die folgenden drei Bedingungen erfüllen:

  • Eingetragen in Malaysia, mit 60 % malaysischem Eigentum.
  • Erzielung eines jährlichen Mindestumsatzes von 10 Millionen MYR, wovon nicht mehr als 20 % des Jahresumsatzes aus dem Handel mit Rohstoffen stammen dürfen.
  • Nutzen Sie für Ihren Betrieb lokale Dienstleistungen (Banken, Finanzen und Versicherungen) und Infrastruktur (örtliche Häfen und Flughäfen).

Finanzdienstleistungssektor

Islamische Fondsverwaltung

Für die gesetzlichen Einkünfte aus Verwaltungsgebühren, die gebietsansässige Fondsverwaltungsgesellschaften für die Verwaltung von Fonds ausländischer und inländischer Anleger erhalten, die nach Syariah-Grundsätzen gegründet wurden, besteht eine vollständige Einkommensteuerbefreiung (bis zum Veranlagungsjahr 2023). Solche Mittel müssen von der Securities Commission genehmigt werden.

Tun Razak Exchange (TRX) (früher bekannt als Kuala Lumpur International Financial District)

Das TRX ist eine integrierte Immobilienentwicklung, die Bürotürme für Finanzen und Banken, Wohnhäuser und Einzelhandelsflächen in Kuala Lumpur umfasst. Um die Entwicklung des TRX zu beschleunigen, wurden folgende Anreize gegeben:

  • Einkommensteuerbefreiung von 70 % des gesetzlichen Einkommens aus der Veräußerung von Gebäuden oder Rechten an einem Gebäude oder Teilen davon für fünf Jahre bis zum Veranlagungsjahr 2025 für Immobilienentwickler in TRX.
  • Einkommensteuerbefreiung von 70 % des gesetzlichen Einkommens aus der Vermietung eines Gebäudes oder eines Teils davon für fünf Jahre bis zum Veranlagungsjahr 2027 für Immobilienentwickler in TRX.
  • Zusätzlicher Steuerabzug von 50 % der Mietzahlungen, die Unternehmen mit TRX-Marquee-Status für Gebäude entstehen, die für geschäftliche Zwecke in TRX genutzt werden.
  • 10 % Industriebauzuschuss für Unternehmen mit TRX-Marquee-Status für qualifizierte Bauausgaben, die bis zum 31. Dezember 2025 anfallen.
  • Beschleunigter Kapitalzuschussanreiz für Renovierungskosten, die Unternehmen mit TRX-Marquee-Status bis zum 31. Dezember 2025 entstehen.
  • Einmaliger Abzug für vorgeschriebene Umzugskosten, die Unternehmen mit TRX-Marquee-Status bei einem Umzug entstehen, der spätestens am 31. Dezember 2025 stattfindet.

Real Estate Investment Trusts (REIT)/Property Trust Fund (PTF)

REITs/PTFs sind Vehikel, die Gelder von Anteilinhabern, bestehend aus Privatpersonen und Unternehmen, für Investitionen im Immobiliensektor und damit verbundenen Vermögenswerten mobilisieren. REITs/PTFs sind auf alle Einkünfte von der Steuer befreit, sofern mindestens 90 % ihrer Gesamteinkünfte an die Anteilsinhaber ausgeschüttet werden. Diese Ausnahme gilt nur für REITs/PTFs, die an der Bursa Malaysia notiert sind. Wenn die Ausschüttungsbedingung von 90 % nicht eingehalten wird, werden alle Erträge mit dem auf REIT/PTF-Ebene geltenden Einkommensteuersatz besteuert und die Anteilsinhaber erhalten eine Steuergutschrift für Ausschüttungen, die sie vom REIT/PTF erhalten.

Anteilinhaber werden wie folgt besteuert:

AnteilinhaberWHT-Rate
Einzelpersonen (ob ansässig oder nicht ansässig), Personenvereinigungen oder andere nicht eingetragene Personen10 % (bis Veranlagungsjahr 2025)
Nicht ansässiges Unternehmen24 %
Ansässiges UnternehmenKeine (Einkommen ist in der jährlichen Steuererklärung anzugeben)
Ausländische institutionelle Anleger (Pensionsfonds, Organismen für gemeinsame Anlagen oder andere vom Finanzminister zugelassene Personen) und andere Anteilinhaber, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen.10 % (bis Veranlagungsjahr 2025)

Weitere verfügbare Anreize sind:

  • RPGT- und Stempelsteuerbefreiungen bei der Veräußerung/Übertragung von Immobilien an einen REIT/PTF.
  • Steuerabzug für Beratungs-, Rechts- und Bewertungsgebühren, die bei der Gründung eines REIT anfallen.

Risikokapitalgesellschaft (VCC)

Ein VCC, der in ein Risikokapitalunternehmen (VC) investiert, bei dem es sich zum Zeitpunkt der ersten Investition nicht um das mit dem VCC verbundene Unternehmen handelt, erhält bis zum 31. Dezember 2026 einen Abzug vom Wert der in ein VC getätigten Investitionen. Wenn der Abzug nicht beantragt wird, hat das VCC Anspruch auf die folgende Einkommensteuerbefreiung für Einkünfte aus allen Quellen, mit Ausnahme von Zinserträgen aus Ersparnissen oder Festgeldern und Gewinnen aus Syariah-basierten Einlagen:

BedingungenBefreiungszeitraum
  • Mindestens 50 % der investierten Mittel werden in Form von Startkapitalfinanzierungen, Anschubfinanzierungen oder Frühphasenfinanzierungen in VC investiert.

Fünf Jahre Beurteilung

Erdölsektor

Für Erdölbetriebe werden folgende Anreize geschaffen:

  • Beschleunigter Kapitalfreibetrag für QCE, der vom Veranlagungsjahr 2010 bis 2024 für Erdölbetriebe in Randfeldern anfällt.
  • Investitionszuschuss in Höhe von 60 % der anrechenbaren Investitionsausgaben, der für einen Zeitraum von zehn Jahren gegen 70 % der gesetzlichen Einkünfte verwendet werden soll.
  • Befreiung eines Teils des steuerpflichtigen Einkommens aus Randfeldern, was zu einer Reduzierung des effektiven Steuersatzes von 38 % auf 25 % für Erdölaktivitäten in Randfeldern führt.
  • Investitionen in Altlasten-Upstream-Projekte (bis 31. Dezember 2029):
    • Der Einkommenssteuersatz für Erdöl beträgt 25 %.
    • Beschleunigter Kapitalzuschuss innerhalb von zwei Jahren.
    • Rücktrag von Verlusten aus Stilllegungsaktivitäten auf zwei aufeinanderfolgende vorangegangene Bewertungsjahre.
    • Befreiung von Ausfuhrzöllen auf Erdölprodukte.

Sonderwirtschaftsregionen

Die folgenden Sonderwirtschaftsregionen wurden im Rahmen des Plans der malaysischen Regierung für regionales Wachstum und Entwicklung eingerichtet:

WirtschaftsregionStandort
Iskandar Malaysia (früher bekannt als Iskandar Development Region [IDR]):http://www.iskandarmalaysia.com.my/Süd-Johor
Wirtschaftsregion Nordkorridor:www.ncer.com.myBundesstaaten Perlis, Kedah, Penang und Nord-Perak
Wirtschaftsregion Ostküste:www.ecerdc.com.myBundesstaaten Kelantan, Terengganu, Pahang und Bezirk Mersing in Johor
Sabah-Entwicklungskorridor:www.sedia.com.myWestliche, zentrale und östliche Regionen von Sabah
Sarawak-Korridor für erneuerbare Energien:www.recoda.gov.myZentral-Sarawak

Für diese Sonderwirtschaftsregionen werden verschiedene Anreize geschaffen. Im Folgenden sind einige der Anreize aufgeführt, die für bestimmte Sektoren der Sonderwirtschaftszone verfügbar sind.

Wirtschaftsregion Nordkorridor

Die folgenden Sektoren sind in der Region vorrangig:

  • Herstellung
  • Landwirtschaft
  • Dienstleistungen
  • Petrochemie
  • Grüne Wirtschaft
  • Nachhaltiger Bergbau

Folgende Anreize stehen zur Verfügung:

  • Einkommensteuerbefreiung bis zu 100 % für bis zu 15 Jahre.
  • Investitionssteuerfreibetrag bis zu 100 % des QCE für bis zu 10 Jahre.
  • Befreiung von Einfuhrzöllen auf Rohstoffe, Komponenten, Maschinen und Geräte.
  • Befreiung von der Stempelsteuer in Höhe von 50 % auf die Urkunde über die Übertragung oder Verpachtung von Grundstücken.

Wirtschaftsregion Ostküste

Juristische PersonAnreiz

Fertigung und fertigungsnahe Dienstleistungen

Einkommenssteuerbefreiung von 70 % / 100 % für 10 / 15 Jahre oder Investitionssteuerfreibetrag von 100 % der angefallenen QCE für 5 Jahre.

Befreiung von der Stempelsteuer auf Grundstücke oder Gebäude, die für eine qualifizierte Tätigkeit erworben wurden.

Tourismus

Einkommenssteuerbefreiung von 70 % / 100 % für 10/15 Jahre oder Investitionssteuerfreibetrag von 100 % QCE für 5 Jahre.

Befreiung von der Stempelsteuer auf Grundstücke oder Gebäude, die für eine qualifizierte Tätigkeit erworben wurden.

Abzug für das Sponsoring bedeutender Veranstaltungen.

Landwirtschaft und landwirtschaftsbezogene Dienstleistungen

Einkommenssteuerbefreiung von 70 % / 100 % für 10/15 Jahre oder Investitionssteuerfreibetrag von 100 % QCE für 5 Jahre.

Befreiung von der Stempelsteuer auf Grundstücke oder Gebäude, die für eine qualifizierte Tätigkeit erworben wurden.

Bildung und IKT-Entwicklung

Einkommenssteuerbefreiung von 70 % / 100 % für 10/15 Jahre oder Investitionssteuerfreibetrag von 100 % QCE für 5 Jahre.

Befreiung von der Stempelsteuer auf Grundstücke oder Gebäude, die für eine qualifizierte Tätigkeit erworben wurden.

Öl, Gas und Petrochemie

Einkommenssteuerbefreiung von 70 % / 100 % für 10/15 Jahre oder Investitionssteuerfreibetrag von 100 % QCE für 5 Jahre.

Befreiung von der Stempelsteuer auf Grundstücke oder Gebäude, die für eine qualifizierte Tätigkeit erworben wurden.

Entwicklung eines Industrieparks / Freizonen

  • Entwickler
  • Entwicklungsleiter
  • Parkmanager

Einkommensteuerbefreiung von 100 % für 10 Jahre.

SabahDevelopment Corridor (SDC)

Die wettbewerbsfähigen Sektoren in der Region sind Tourismus, Produktion, Agrarverarbeitung und Logistik. Für qualifizierte Unternehmen, die in der DEZA tätig sind, stehen folgende Anreize zur Verfügung:

  • 100 % Einkommensteuerbefreiung für zehn Veranlagungsjahre.
  • Einkommensteuerbefreiung in Höhe von 100 % der für fünf Jahre angefallenen QCE.
  • Befreiung von der Stempelsteuer für zur Bebauung erworbenes Land (ausgewählte Sektoren).
  • Befreiung von Einfuhrzöllen und Umsatzsteuer für Rohstoffe, Komponenten, Maschinen und Geräte.

Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Digitales Malaysia

Malaysia Digital (MD) ist Malaysias Initiative für die globale Informationstechnologiebranche (IT) und soll als Forschungs- und Entwicklungszentrum (F&E) für IT-basierte Branchen fungieren. Es handelt sich um einen IKT-Hub, der mit leistungsstarken globalen Telekommunikations- und Logistiknetzwerken ausgestattet ist. MD wird außerdem durch sichere Cybergesetze, strategische Richtlinien und eine Reihe finanzieller und nichtfinanzieller Anreize für Investoren unterstützt. Es wird von der Multimedia Development Corporation (MDeC) verwaltet, einem „One-Stop-Shop“, der als Genehmigungsbehörde für Unternehmen fungiert, die den MD-Status beantragen.

Der MD-Status wird sowohl inländischen als auch ausländischen Unternehmen verliehen, die Multimedia-Technologien zur Herstellung oder Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie zur Prozessentwicklung entwickeln oder nutzen. MD-Unternehmen haben Anspruch auf Anreize, die Folgendes umfassen:

  • Einkommensteuerbefreiung (für fünf Jahre und verlängerbar um fünf Jahre) auf gesetzliches Einkommen (oder Mehrwerteinkommen), das aus Dienstleistungen stammt, die im Zusammenhang mit einkommensgenerierenden Kernaktivitäten für MD erbracht werden. Einkünfte aus geistigem Eigentum (wie definiert) sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Uneingeschränkte Beschäftigung einheimischer und ausländischer Wissensarbeiter.
  • Freiheit, weltweit Mittel für Investitionen zu beschaffen.
  • Schutz des geistigen Eigentums und Cybergesetze.
  • Keine Zensur des Internets.
  • Weltweit wettbewerbsfähige Telekommunikationstarife.

Grüne Anreize

Grüne Technologieprojekte

Unternehmen, die eines der folgenden grünen Technologieprojekte durchführen, haben Anspruch auf eine ITA in Höhe von 100 % der QCE im Vergleich zu 70 % des gesetzlichen Einkommens für QCE, das drei Jahre lang anfällt (Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2023 eingehen):

  • Erneuerbare Energie.
  • Energieeffizienz.
  • Grünes Gebäude.
  • Grünes Rechenzentrum.
  • Integriertes Abfallmanagement.

Grüne Technologiedienstleistungen

Unternehmen, die Dienstleistungen wie Beratung, Design, Machbarkeitsstudien, Tests und Inbetriebnahme in den folgenden Bereichen erbringen, haben Anspruch auf eine Einkommensteuerbefreiung von 70 % des gesetzlichen Einkommens für drei Jahre (Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2023 eingehen):

  • Erneuerbare Energie.
  • Energieeffizienz.
  • Elektrisches Fahrzeug.
  • Grünes Gebäude.
  • Grünes Rechenzentrum.
  • Grüne Zertifizierung und Verifizierung.
  • Grüne Gemeinde.
  • Integriertes Abfallmanagement.

Solarleasing

Unternehmen, die Solarleasing betreiben, haben Anspruch auf eine Einkommensteuerbefreiung in Höhe von 70 % des gesetzlichen Einkommens für fünf oder zehn Jahre, basierend auf der Energieproduktionskapazität (Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2023 eingehen).

Grüne Technologie-Assets

Unternehmen, die im MyHijau-Verzeichnis aufgeführte Vermögenswerte der grünen Technologie erwerben, haben Anspruch auf eine ITA in Höhe von 100 % der QCE, die vom 25. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2023 angefallen ist und mit 70 % des gesetzlichen Einkommens verrechnet wird (Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2023 eingehen).

Biotechnologiebranche

Unternehmen, die biotechnologische Aktivitäten mit genehmigtem Bionexus-Status der Malaysian Bioeconomy Development Corporation Sdn Bhd durchführen, haben Anspruch auf die folgenden Anreize:

  • 100 %ige Einkommenssteuerbefreiung auf das gesetzliche Einkommen für zehn Jahre ab dem ersten Jahr, in dem das Unternehmen das gesetzliche Einkommen erhält, oder eine Einkommenssteuerbefreiung, die einem Satz von 100 % auf QCE entspricht, der über einen Zeitraum von fünf Jahren anfällt und gegen 70 % des gesetzlichen Einkommens verwendet wird.
  • Ermäßigter Steuersatz von 20 % auf gesetzliche Einkünfte aus qualifizierten Tätigkeiten für zehn Jahre nach Ablauf des ursprünglichen Steuerbefreiungszeitraums.
  • Beschleunigter Industriebauzuschuss (über zehn Jahre) für Gebäude, die ausschließlich für den Zweck eines neuen Geschäfts- oder Erweiterungsprojekts genutzt werden.
  • Befreiung von Einfuhrzöllen und Umsatzsteuer auf die Einfuhr von Rohstoffen und Maschinen.

Forschung und Entwicklung (F&E)

Auftragsforschungs- und Entwicklungsunternehmen

Unternehmen, die F&E-Dienstleistungen für Dritte erbringen, haben Anspruch auf:

  • PS von 100 % des gesetzlichen Einkommens für fünf JahreS(verlängerbar um fünf Jahre), oder
  • ITA von 100 % der QCE, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren anfällt (verlängerbar um zehn Jahre), zur Verwendung gegen 70 % des gesetzlichen Einkommens.

F&E-Unternehmen

ITA von 100 % des QCE für einen Zeitraum von mehreren Jahren (verlängerbar um zehn Jahre), der gegen 70 % des gesetzlichen Einkommens verwendet werden kann.

Eigene Forschung und Entwicklung

Unternehmen, die interne F&E-Projekte durchführen, haben Anspruch auf ITA in Höhe von 50 % der QCE, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren (verlängerbar um zehn Jahre) anfallen und gegen 70 % des gesetzlichen Einkommens verwendet werden.

Kommerzialisierung ressourcenbasierter F&E-Ergebnisse

Ein Unternehmen, das ausschließlich zum Zweck der Finanzierung eines Projekts zur Kommerzialisierung ressourcenbasierter F&E-Ergebnisse investiert (das sich vollständig im Besitz eines öffentlichen Forschungsinstituts oder einer öffentlichen oder privaten Hochschule in Malaysia befindet), erhält einen Abzug in Höhe des Werts dieser Investition.

Die Tochtergesellschaft, die sich mit der Kommerzialisierung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse beschäftigt, erhält für zehn Jahre eine 100-prozentige Steuerbefreiung auf gesetzliche Einkünfte.

Andere Anreize

Schiffbau und Reparatur (SBSR)

Für SBSR stehen folgende Anreize zur Verfügung (Bewerbungen müssen bis zum 31. Dezember 2022 eingehen)Die Regierung hat eine Verlängerung dieses Anreizes bis 2027 vorgeschlagen, Einzelheiten wurden jedoch noch nicht veröffentlicht:

  • Steuerbefreiung von 70 % des gesetzlichen Einkommens für fünf Jahre oder ITA von 60 % der QCE, die innerhalb von fünf Jahren anfällt und mit 70 % des gesetzlichen Einkommens verrechnet wird, für neue Unternehmen.
  • ITA von 60 % der QCE, die innerhalb von fünf Jahren anfällt, wird mit 70 % des gesetzlichen Einkommens für bestehende Unternehmen verrechnet, die nicht in den Genuss des SBSR-Anreizes gekommen sind.

Anreize für Mines Wellness City (MWC)

Für MWC stehen folgende Anreize zur Verfügung:

AnreizBewerbungsfrist
Operator
  • PS von 70 % des gesetzlichen Einkommens für fünf Jahre für Einkünfte aus qualifizierten Tätigkeiten im MWC.
  • ITA von 60 % auf QCE, das innerhalb von fünf Jahren anfällt, gegenüber 70 % des gesetzlichen Einkommens.
Bewerbungen sind bis zum 31. Dezember 2026 eingegangen.
EntwicklungsleiterPS einer 100-prozentigen Befreiung der gesetzlichen Einkünfte aus Management-, Beratungs-, Aufsichts- oder Marketingdienstleistungen für MWC-Entwickler in MWC ab dem ersten Veranlagungsjahr. Die gesetzlichen Einkünfte werden bis zum Veranlagungsjahr 2023 abgeleitet.Bewerbungen, die am oder nach dem 1. Januar 2013 eingehen.
Entwickler
  1. 100-prozentige Befreiung der gesetzlichen Einkünfte aus der Veräußerung von Rechten an Grundstücken/Gebäuden ab dem ersten Veranlagungsjahr. Die gesetzlichen Einkünfte werden bis zum Veranlagungsjahr 2023 bezogen, oder
  2. Die Befreiung von der Einkommensteuer auf Mieteinnahmen ab dem ersten Veranlagungsjahr, das gesetzliche Einkommen gilt bis zum Veranlagungsjahr 2026 und
  3. Befreiung von der Stempelsteuer in Höhe von 50 % auf die Urkunde über die Übertragung/Pacht von Grundstücken/Gebäuden.

1 und 2: Bewerbungen, die am oder nach dem 1. Januar 2013 eingehen.

3: Instrumente, die vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2023 ausgeführt wurden.

Kapitalzuschuss für erhöhte Automatisierung

Fertigungsunternehmen, die seit mindestens 36 Monaten in der Fertigung tätig sind, haben Anspruch auf die folgenden Anreize, wenn sie Ausgaben für technologisch fortschrittlichere Automatisierungsgeräte getätigt haben, die direkt in den Fertigungsaktivitäten eingesetzt werden und die zu einer Reduzierung der Arbeitsstunden und einer höheren Produktivität führen:

  • Für sehr arbeitsintensive Industrien (Gummiprodukte, Kunststoffe, Holz, Möbel und Textilindustrie): 200 % Automatisierungskapitalzuschuss für die ersten 4 Mio. MYR QCE (für die Veranlagungsjahre 2015 bis 2023).
  • Andere Branchen: 200 % Automatisierungskapitalzuschuss für die ersten 2 Mio. MYR QCE (für die Veranlagungsjahre 2015 bis 2023).

Ausländische Steuergutschrift

Siehe Auslandseinkommen imEinkommensermittlungAbschnitt für eine Erörterung der ausländischen Steuergutschriftenregelung.

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Author: Saturnina Altenwerth DVM

Last Updated: 25/08/2023

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Introduction: My name is Saturnina Altenwerth DVM, I am a witty, perfect, combative, beautiful, determined, fancy, determined person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.