Was steht in diesem Artikel?
- Körperschaftsteuersatz in Malaysia
- Besteuerungsgrundlage in Malaysia
- Arten der Steuerpflicht von in Malaysia registrierten Unternehmen
- Einzelunternehmer- und Partnerschaftssteuer in Malaysia
- Steuer der Investment Holding Company (IHC) in Malaysia
- Von der Einkommensteuer absetzbare Ausgaben in Malaysia
- ERHALTEN SIE STRATEGISCHE STEUERPLANUNG VON REGIONALEN STEUEREXPERTEN
- FAQs
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Malaysia ist eines der Länder, die territoriale Maßnahmen umsetzenSteuersystem. Laienhaft ausgedrückt sind alle Einkünfte, die in Malaysia anfallen oder dort erwirtschaftet werden, steuerpflichtigSteuer.
Alle in Malaysia ansässigen oder nicht ansässigen Organisationen, die in Malaysia geschäftlich tätig sind und steuerpflichtiges Einkommen erwirtschaften, werden mit Einkünften aus Malaysia besteuert.
Für ansässige Organisationen, die in den Bereichen Lufttransport, Seetransport, Versicherungen und Bankgeschäfte tätig sind, wird ihr Gesamteinkommen steuerpflichtig sein. Allerdings gibt es Ausnahmen für ansässige Banken, Versicherungsgesellschaften und Takaful-Unternehmen, die jedoch bestimmten Bedingungen unterliegen.
Jedoch alle Unternehmen, sei es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Aktiengesellschaft, eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andereArten von Wirtschaftseinheiten, der ein Unternehmen betreibt und Einkünfte außerhalb Malaysias erzielt, die Mittel jedoch innerhalb Malaysias erhalten hat, ist normalerweise von der Steuer befreit. Der aufregendere Teil ist, dass Malaysia mit mehreren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat, sodass Unternehmen und Einzelpersonen einer Doppelbesteuerung entgehen können.
NOTIZ: Banken, Versicherungen, Seetransport- oder Lufttransportbranchen sind nicht von der Steuer befreit.
Körperschaftsteuersatz in Malaysia
Der vom Inland Revenue Board Malaysia festgelegte maximale Körperschaftssteuersatz beträgt 24 %.
Art des Unternehmens | Steuersätze |
---|---|
Ansässiges Unternehmen mit einem eingezahlten Kapital von 2,5 Millionen RM oder weniger und einem Bruttoeinkommen aus der Geschäftstätigkeit von nicht mehr als 50 Millionen RM | 17 % auf die ersten 600.000 RM 24 % über RM 600.000 |
Ansässiges Unternehmen, das weder direkt noch indirekt ein anderes Unternehmen kontrolliert, dessen eingezahltes Kapital mehr als 2,5 Millionen RM beträgt | 17 % auf die ersten 600.000 RM 24 % über RM 600.000 |
Inländisches Unternehmen, das weder direkt noch indirekt von einem anderen Unternehmen kontrolliert wird, dessen eingezahltes Kapital mehr als 2,5 Millionen RM beträgt | 17 % auf die ersten 600.000 RM 24 % über RM 600.000 |
Nicht ansässiges Unternehmen | Pauschale 24 % |
Besteuerungsgrundlage in Malaysia
Malaysia führt ein territoriales Steuersystem ein. Alle in Malaysia ansässigen und nicht ansässigen Unternehmen unterliegen der Besteuerung ihrer Einkünfte aus Malaysia.
Im Allgemeinen gibt es in Malaysia mindestens fünf verschiedene Arten von Unternehmen:
Einzelunternehmer
Partnerschaft
Private Limited Company (Sdn. Bhd.)
Aktiengesellschaft (Berhad)
See Also6 wichtige Unternehmenssteuern in Malaysia (mit Steuersätzen von 2021) – FoundingbirdHäufig gestellte Fragen (Unternehmen) | Malaysisches Institut für inländische ErträgeWas ist eine Investmentholding und wann ist sie sinnvoll?Was bestimmt, ob Ihre Sdn Bhd eine Investment-Holdinggesellschaft in Malaysia ist?Partnerschaft mit beschränkter Haftung (LLP)
Einige Länder können je nach Art der im Land registrierten Unternehmen unterschiedliche Arten von Steuersystemen einführen. Ein solcher Fall ist jedoch nicht das, was Malaysia praktiziert. So etwas namens: gibt es nicht.
Einzelunternehmersteuer
Beteiligungssteuer
Partnerschaftssteuer
Unternehmenssteuer
Für alle oben genannten Unternehmen gilt, wenn sie ihr Geschäft betreiben und ihre Einkünfte in Malaysia erzielen, ein Steuersatz zwischen 17 % und 24 %. Einkünfte aus ausländischen Quellen sind von der Besteuerung befreit, es sei denn, das Unternehmen betreibt ein Geschäft im Zusammenhang mit der Bank-, Versicherungs-, See- oder Lufttransportbranche.
Ein Unternehmen, sei es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung usw., gilt als in Malaysia ansässig, wenn die Verwaltung und Kontrolle seiner Geschäfte oder Vorstandssitzungen zu irgendeinem Zeitpunkt während des Basiszeitraums für die Jahresbeurteilung einmal in Malaysia ausgeübt wird.
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Arten der Steuerpflicht von in Malaysia registrierten Unternehmen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleistenVerfahren zur Einreichung der KörperschaftssteuerFür Geschäftsinhaber ist es wichtig, alle in Malaysia geltenden Steueranforderungen zu verstehen.
Körperschaftssteuer
AKörperschaftssteuerwird vom Inland Revenue Board Malaysia (LHDN) auferlegt und unterliegt dem Einkommensteuergesetz von 1967. Wie bereits erwähnt, gilt dies für alle in Malaysia registrierten Unternehmen, unabhängig von der Art des Unternehmens, das sie führen. Alle Einkünfte aus Malaysia gelten gesetzlich als steuerpflichtig.
Quellensteuer
Diese Art von Steuer gilt nur für Unternehmen, die verpflichtet sind, Nichtansässigen (Unternehmen oder Einzelpersonen) für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu zahlen, wobei ein bestimmter Prozentsatz der Zahlung abgezogen und als Einkommensteuer an LHDN abgeführt wird. JedeZahlungsartwird unterschiedliche Steuersätze haben.
Die Steuersätze für die Quellensteuer in Malaysia sind wie folgt:
Zahlungsart | Rate |
---|---|
Vertragszahlung für in Malaysia erbrachte Dienstleistungen | 10 %, 3 % |
Interesse | 15% |
Von zugelassenen Finanzinstituten gezahlte Zinsen | 5 % |
Königtum | 10 % |
Besondere Einkommensarten: Technische Gebühren, Entgelte für Dienstleistungen oder Entgelte für die Nutzung beweglicher Sachen | 10 % |
Einkünfte nichtansässiger öffentlicher Künstler | 15% |
Real Estate Investment Trust | 10 %, 25 % |
Familienfonds / Takaful Family Fund / Dana Am | 8 %, 25 % |
Andere | 10 % |
Es liegt in der Verantwortung jedes Arbeitgebers, einen Prozentsatz des monatlichen Gesamtentgelts des Arbeitnehmers einzubehalten und den monatlichen Steuerabzug (MTD) abzubezahlen. Dieser Abzug wird in der Lohn- und Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers ausgewiesenEPF, SOCSO und EIS.
Stempelsteuer
Eine Stempelsteuer ist erforderlich, wenn ein Unternehmen Dienstleistungen wie die Erstellung von Rechtsdokumenten, Handels- und Finanzdokumenten in Anspruch nimmt. Zum Beispiel ein Gesellschaftsvertrag oder ein Hypothekenvertrag.
Umsatz- und Servicesteuer (SST)
Bei dieser Art von Steuer handelt es sich grundsätzlich um eine einstufige Steuer, die auf steuerpflichtige Waren erhoben wird, die von einem Steuerpflichtigen in Malaysia hergestellt oder nach Malaysia importiert werden. Sie wird fällig, wenn die Waren mit einem Gesamtverkaufswert von mehr als 500.000 MYR innerhalb von 12 Monaten verkauft, entsorgt oder zum ersten Mal verwendet werden. Für bestimmte hergestellte oder importierte Waren gibt es Ausnahmen.
SSTwird für in Malaysia verfügbare steuerpflichtige Dienstleistungen wie Unterkünfte, Spiele, Telekommunikation, Dienstleistungen usw. erhoben, die von einer steuerpflichtigen Person mit einem Gesamtwert von mehr als 500.000 MYR innerhalb von 12 Monaten erbracht werden. In der F&B-Branche liegt der Schwellenwert jedoch bei einem Gesamtwert von mehr als 1.500.000 MYR innerhalb von 12 Monaten. Für Kreditkartendienste gibt es keinen Schwellenwert und die Abrechnung erfolgt zu unterschiedlichen Tarifen.
Die Steuersätze für SST in Malaysia sind unten aufgeführt:
Art der Steuern | Rate |
---|---|
Mehrwertsteuer | 5 % oder 10 % oder zu einem bestimmten Satz |
Dienstleistungssteuer | 6 % |
Immobiliengewinnsteuer (RPGT)
Immobiliengewinnsteuer (RPGT)gilt nur, wenn die Gesellschaft steuerpflichtige Vermögenswerte wie Häuser, Gewerbegebäude, Bauernhöfe, unbebaute Grundstücke sowie Anteile an Immobiliengesellschaften veräußert und dabei einen Gewinn aus der Veräußerung erzielt.
Die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns ist (Veräußerungspreis – Anschaffungspreis). Der Steuersatz variiert je nach Haltedauer der steuerpflichtigen Vermögenswerte.
Hier sind die Steuersätze von RPGT in Malaysia:
Veräußerungszeitraum (nach dem Jahr der Anschaffung) | Rate |
---|---|
Innerhalb von 3 Jahren | 30 % |
Das 4. Jahr | 20 % |
Das 5. Jahr | 15% |
Ab dem 6. Jahr | 10 % |
Einzelunternehmer- und Partnerschaftssteuer in Malaysia
Normalerweise unterliegen Einzelunternehmer und Personengesellschaften nicht der Körperschaftsteuer. Sie werden in der Regel gestaffelt berechnetMalaysia Einkommensteuervon 2 % bis 26 %.
Daher ist es für Geschäftsinhaber und Partner üblich, alles in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Für die Einkünfte, die sie aus ihrem Unternehmen erzielen, wird es keine gesonderte Erklärung geben.
Steuer der Investment Holding Company (IHC) in Malaysia
Kürzlich, am 12. Dezember 2020, veröffentlichte LHDN den Praxishinweis: 4/2020, um den Steuersatz für Investmentholdinggesellschaften von 17 % auf 24 % zu klären.
Investmentholdinggesellschaften können für die nächsten drei Jahre eine Steuerrückerstattung in Höhe von MYR 20.000 erhalten, wobei der Steuersatz nur 17 % beträgt, wenn sie die Bedingungen erfüllen.
Die Investmentholdinggesellschaft hat keinen Anspruch auf den Satz von 17 %, wenn:
Keine Geschäftsquelle in der Investmentholdinggesellschaft (nicht in Bursa Malaysia gelistet)
Der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt, es wurden jedoch Einkünfte aus Miete oder Zinserträgen erzielt
Von der Einkommensteuer absetzbare Ausgaben in Malaysia
Einige haben möglicherweise das Gefühl, dass sie durch die Ausweitung ihres Geschäfts in Malaysia einem hohen Steuersatz unterliegen, der einer hohen Steuerschuld entspricht. Malaysia bietet jedoch viel davonSteueranreize und -erleichterungendie es einem Gebietsansässigen und einem Gebietsfremden ermöglichen, ihre Steuerschuld zu senken.
Der Abzug von der Körperschaftssteuer ist für Aufwendungen zulässig, die vollständig und ausschließlich bei der Erzielung von Einkünften anfallen. Zu den Ausgaben gehören:
Gehalt und Löhne
Unternehmensversicherung
Werbe- und Verkaufsförderungskosten
Reisekosten der Mitarbeiter
Unterhaltungskosten
Reparatur und Wartung
(Video) 7 steuergünstige Staaten für Rentner & VorruheständlerLeasingvermietung von Anlagen und Maschinen
Rekrutierungskosten
Gründungskosten
Die nicht abzugsfähigen Ausgaben sind:
Bußgelder und Strafen
Registrierung von Marken
Nicht genehmigte Spenden
Inländische, private oder Kapitalausgaben
Der Beitrag des Arbeitnehmers zu nicht genehmigten Renten-, Vorsorge- oder Sparplänen
Zinsen, Lizenzgebühren, Vertragszahlungen, technische Gebühren, Vermietung beweglicher Sachen, Zahlungen an einen nichtansässigen öffentlichen Künstler oder andere Zahlungen an Nichtansässige, die der Quellensteuer unterliegen, aber die Steuer nicht gezahlt wurde
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FAQs
Sind Direktorenhonorare in Malaysia steuerpflichtig?Paul Hype-Seite2021-11-12T11:40:21+08:00
Sind Direktorenhonorare in Malaysia steuerpflichtig?
An Direktoren zu zahlende Honorare gelten weiterhin als persönliches Einkommen und unterliegen der Einkommensteuerregelung in Malaysia.
Kann ein Unternehmen die in Malaysia zu zahlenden Steuern senken?Paul Hype-Seite2021-11-12T11:39:57+08:00
Kann ein Unternehmen die in Malaysia zu zahlenden Steuern senken?
Ja, indem Sie alle möglichen Steuerabzüge in Anspruch nehmen, die Steuer rechtzeitig einreichen und Steuervergünstigungen anwenden, wann immer diese verfügbar sind, und das Unternehmen die Anforderung erfüllt.
Zahlen kleine Unternehmen Steuern?Paul Hype-Seite2021-11-12T11:39:35+08:00
Zahlen kleine Unternehmen Steuern?
Im Allgemeinen sind alle registrierten Unternehmen (ruhende/aktive) verpflichtet, ihre Steuererklärung bei LHDN abzugeben. Allerdings müssen die meisten ruhenden Unternehmen aufgrund der Inaktivität des Unternehmens keine Steuern zahlen, während ein aktives Kleinunternehmen nach Abzug der erstattungsfähigen Ausgaben und anderer verfügbarer Anreize möglicherweise eine niedrigere Steuer zahlt.
Wie viele Steuerarten gibt es in Malaysia?Paul Hype-Seite2021-11-12T11:39:03+08:00
Wie viele Steuerarten gibt es in Malaysia?
In Malaysia gibt es zwei große Steuern, nämlich die direkte und die indirekte Steuer. Zu den direkten Steuern gehören die Einkommenssteuer, die Immobilienertragssteuer (RPGT) und die Mineralöleinkommenssteuer, während zu den indirekten Steuern die Umsatz- und Dienstleistungssteuer (SST), Ausübungssteuer, Zollsteuer und Stempelsteuer gehören.
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